Präferenz für eine direkte gegenüber einer repräsentativen Demokratie in West- and Ostdeutschland, 1991-2018. Normative Demokratietheorien beinhalten eine bestimmte Vorstellung von Demokratie und befürworten jeweils unterschiedliche Demokratieformen wie direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, partizipatorische Demokratie, Demarchie, Radikaldemokratie oder Basisdemokratie. 39 Scharpf, Demokratietheorie zwischen Utopie und Anpassung, S. 25. Diese dienen dazu, Ihnen Servicefunktionen anbieten (S. 47). 22 Maurer, plebiszitäre Elemente in der repr. 5 Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, § 6 Rn. Jede Form von Demokratie versucht auf ihre Weise, den Willen des Volkes zu ermitteln und die Tätigkeiten des Staates danach auszurichten. (S.48f.). 25 Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Band V, S. 83 Morlok, Staatsorganisationsrecht, § 5 Rn. Gebhart, Thomas 2002: Direkte Demokratie I. Volksbegehren 10 (S. 61f); Maurer, plebiszitäre Elemente in der repr. (4) Sachlich-inhaltliche Legitimation 47 (S. 82); Morlok, Staatsorganisationsrecht, § 5 Rn. ); Strenge, ZRP 1994, 271 (S. 272). 2. Begrifflich lässt sich die direkte Demokratie von der repräsentativen Demokratie dadurch unterscheiden, dass das Volk gerade selbst über die staatlichen Sach- und Personalfragen entscheidet, ohne dass ein Repräsentationsorgan zwischengeschaltet ist.6 Somit ist das Volk in der direkten Demokratie nicht nur Inhaber der Staatsgewalt, sondern auch dazu berufen, die Staatsgewalt unmittelbar auszuüben.7, Demgegenüber zeichnet sich die repräsentative Demokratie dadurch aus, dass das Staatsvolk durch bestimmte Organe vertreten wird, die anschließend im Rahmen ihrer Kompetenzen die Staatsgewalt ausüben. Der Begriff der Demokratie findet seinen Ursprung in den griechischen Worten „demos“ (=Staatsvolk) und „kratos“ (=Herrschaft),4 aus deren Verbindung sich der Wortsinn als „Volksherrschaft“ ergibt.5 Hierbei wird im Rahmen dieser Arbeit insbesondere zwischen der direkten und der repräsentativen Demokratie unterschieden. 37 (S. 47). 58 Schöbener/Knauff, Allgemeine Staatslehre, § 5 Rn. Angesichts der gerade erläuterten divergierenden Ausrichtungen beider Demokratiemodelle, bestehen im Hinblick auf die intentionelle Verwirklichung eminente Unterschiede. Wie bereits in den Ausführungen zur athenischen Demokratie festgestellt wurde, war die Volksversammlung die ursprüngliche Entscheidungszentrale der direkten Demokratie. 73 Gröpl, Staatsrecht I, §6 Rn. (bpb) Lizenz: Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, Kontraste - Auf den Spuren ­einer Diktatur, Gesetz über das ­Bundesverfassungsgericht, Podcast "Rechtsextreme Rückzugsräume" - die Reihe, Datenbank "Politische Bildung und Polizei", https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/volksentscheid/archiv/volksinitiativen/, "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland", Basisdemokratie: "Wo waren die, die dagegen waren? Die Herrschaftsform ist veraltet und beschreibt das politische System in manchen Staaten noch vor dem Mittelalter. Angesichts der Tatsache, dass hierbei sowohl Elemente der direkten Demokratie, als auch der repräsentativen Demokratie erwähnt werden, stellt sich die Frage, welche Unterschiede zwischen diesen beiden Arten der Verwirklichung des Demokratieprinzips eigentlich bestehen. Die Krise der Weimarer Demokratie – Analogien zur Gegenwart? 62 Böckenförde, HStR, II, §24 Rn. Inwiefern das repräsentative Demokratiesystem zu effektiveren Entscheidungen führt, wird in der folgenden Gegenüberstellung dieser beiden Arten der Verwirklichung des Demokratieprinzips noch erörtert. Repräsentative und direkte Demokratie – unvereinbar oder nützliche Ergänzungen? 31 Kilian, HStR, I, § 12 Rn. Deshalb wird die repräsentative Demokratie auch eine parlamentarische Demokratie genannt. 60. 49 Rux, Direkte Demokratie in Deutschland, S. 39. ); Böckenförde, HStR, II, §24 Rn. 2 Maurer, Staatsrecht I, §7 Rn. 221 (S. 18 Maurer, plebiszitäre Elemente in der repr. 89 Böckenförde, HStR, III, §34 Rn. Breit, Gotthard: Mehr direkte Demokratie auf Bundesebene? 117. Die 10. Die repräsentative Demokratie bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung nicht unmittelbar vom Volk, sondern von einer Volksvertretung, zum Beispiel dem Parlament, ausgeübt werden. Zu seinen Arbeitsgebieten gehören Politische Einstellungen und politische Kultur, politische und soziale Partizipation, Wahl- und Parteienforschung, Theorien und Methoden der vergleichenden empirischen Politikforschung und Vergleichende Kommunalpolitikforschung. Hierbei wird zu Beginn der Arbeit zunächst summarisch auf die begrifflichen Unterschiede und die historische Entwicklung der beiden Demokratieformen eingegangen. Zweck und Funktionsweise der Demokratie werden in verschiedenen Demokratietheorien diskutiert. 27 (S. 42). 41 Maurer, Staatsrecht I, §7 Rn. 34 Dreier, in: Dreier, GG, II, Art. Es ist interessant festzustellen, dass es verschiedene Formen der Demokratie gibt, nämlich repräsentative Demokratie, parlamentarische Demokratie, liberale Demokratie, konstitutionelle Demokratie und direkte Demokratie. B. 4. 20 Rn. Während das Volk bei der parlamentarischen Demokratie lediglich ein Gremium (Parlament) wählt55, wird bei der Präsidialdemokratie neben dem Parlament ein zweites Organ gewählt, das in der Regel im Amt des Präsident personifiziert wird.56 Überdies ist festzustellen, dass die Regierung in der parlamentarischen Demokratie von dem Parlament abhängig ist und von ihm abberufen werden kann.57 Wohingegen das Regierungssystem der Präsidialdemokratie dem Präsidenten eine Position gewährt, die unabhängig vom Parlament besteht.58 Außerdem genießt das Repräsentativorgan eine Sonderstellung, da es in der parlamentarischen Demokratie das einzige Organ darstellt, das unmittelbar vom Volke gewählt wird.59 Angesichts dieser Tatsache wird das Repräsentationsorgan häufig mit wichtigen Kompetenzen und Aufgaben betraut. 9. So ist im Hinblick auf die direktdemokratische Entscheidungsfindung zu erkennen, dass die Entscheidung des Volkes durch die Initiatoren des Verfahrens und insbesondere durch die Formulierung der zu Grunde liegenden Fragen beeinflusst werden können.92 Überdies ist die Entscheidung des Volkes in der modernen Mediengesellschaft überwiegend den Massenmedien und den suggestiven Persönlichkeiten ausgesetzt, sodass das Volk als Entscheidungsträger der Manipulation unterliegt.93 Jedoch wird die Entscheidungsfindung der Repräsentanten gleichermaßen von den wachsenden und unüberschaubaren Informationen beeinträchtigt, sodass ihre Entscheidung von dem Rat von Experten und Lobbyisten beeinflusst wird.94 Gleichwohl sind die Ratschläge und das unterbreitete Wissen - insbesondere von Lobbyisten - häufig von bestimmten Interessen geprägt.95 Dennoch wirkt sich die Einflussnahme auf die Repräsentanten nicht so stark und folgenschwer aus, da die Entscheidung darüber hinaus durch die sachgemäßen parlamentarischen Beratungen und Verhandlungen geprägt wird.96 Weiterhin ist der Entscheidungsfindungsprozess in der repräsentativen Demokratie idealtypisch der öffentlichen Kritik und Verantwortung ausgesetzt, die für ein gesteigertes Verantwortungsbewusstsein sorgt und somit die Rationalität der Entscheidung positiv beeinflusst.97 Wohingegen sich in der geheimen Wahl des Volkes und der damit einhergehenden Öffentlichkeitsentziehung die Gefahr erhärtet, dass zu Gunsten persönlicher Interessen entschieden wird, die dem Gemeinwohl schaden können.98. 1. In der BRD wurde das Demokratieprinzip als erste Vorgabe der Alliierten in Art.20 GG verankert.24 Hierbei war es von großer Bedeutung, die Staatsgewalt neben den Wahlen und Abstimmung auf repräsentative Organe zu stützen und direktdemokratische Elemente größtenteils auszuschließen.25 Hierfür soll insbesondere deren Missbrauch durch den Nationalsozialismus und der Gedanke die grundgesetzliche Demokratie hiervon zu schützen ausschlaggebend gewesen sein.26, Hingegen konnte sich im Rahmen der Verhandlungen des Parlamentarischen Rates auch der Antrag auf die Entfernung des Wortlautes „durch Abstimmungen“ Art. 70 Sommermann, in: Mangoldt/Klein/Starck, GG, II, Art. Die Grundlagen der grundgesetzlichen Demokratie I. Demokratiebegriff a) Direkte Demokratie b) Repräsentative Demokratie II. Art.73 I, II WRV vor Verkündung eines Gesetzes. 199 (S. 97). 82 Maurer, plebiszitäre Elemente in der repr. 92 Zippelius, Allgemeine Staatslehre, §23 (S. 167). 60; Krause, HStR, III, § 35 Rn. Art. Föderale Funktionen, Kompetenzen und Entscheidungsprozesse, Im Praxistest: Politische Repräsentation über Wahlen und Los am Beispiel der Wahl der Schüler- und Schülerinnenvertretung, Krise der Demokratie? Föderalismus in der (Corona-)Krise? Abstimmungen nach geltendem Verfassungsrecht – Auf die Sicherungen kommt es an! Direkte Demokratie ist ineffizient, da der Aufwand zur Herbeiführung einer Entscheidung sehr groß ist. in Athen.10 In der sogenannten „attischen Demokratie“ waren alle Vollbürger, also volljährige Männer mit Bürgerrecht, dazu berechtigt, im Rahmen von regelmäßigen Volksversammlungen („Ekklesia“) über alle wichtigen Angelegenheiten abzustimmen.11 Wenngleich hier ein Verfahren der direkten Demokratie als zentrale Entscheidungsinstitution diente, bestand neben ihr die Ratsversammlung („Rat der 500“; „boulé“) als weiteres Organ, deren Mitglieder im Wege eines Losverfahrens bestimmt wurden und im Hinblick auf die durchwachsene Zusammensetzung eine Repräsentationsfunktion innehatten.12 Dem Rat der 500 stand neben der Vorbereitung der Tagesordnung auch ein Initiativrecht für die Einbringung von Beschlussvorschlägen zu.13 Die Hauptfunktion des Rates bestand darin, die Volksversammlung funktions- und handlungsfähig zu machen,14 da diese sonst möglicherweise oligarchischer Manipulation und anderen Immobilisierungsgründen unterliegen könnte.15 So ist festzustellen, dass die direkte Demokratie als reine Staatsform nicht einmal in der athenischen Demokratie existierte, sondern vielmehr im Zusammenspiel mit einem teilweise repräsentativen, organisierten Organ funktionierte.16. 98 Morlok, Staatsorganisationsrecht, § 5 Rn. 3. Beziehen Sie dabei auch die Verfassungen der Länder ein, wobei Sie sich auf einzelne Beispiele wie insbesondere den Freistaat Bayern beschränken können. 38 Rn. 20; Sommermann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, II, Art. 20 Rn. Empirisch-prozessuale Unterschiede (3) Institutionell-funktionelle Legitimation 9. 63 Gröpl, Staatsrecht I, §6 Rn. Repräsentative Demokratie ist eine Regierungsform, in der das Volk Beamte wählt, um in ihrem Namen Gesetze und Richtlinien zu schaffen. Repräsentative Demokratie - Bürger bleiben die souveräne Macht, aber politische Macht wird indirekt durch gewählte Vertreter ausgeübt. Zeitzeugeninterviews dargestellt. 21 (S. 441); Sommermann, in: Mangoldt/Klein/Starck, GG, II, Art. II. 44 Schürmann, Die unmittelbare Demokratie in Bayern und im Bund, S. 25. Direkte gegen repräsentative Demokratie. IV. Zippelius, Reinhold, Allgemeine Staatslehre, 17. Im Rahmen dieser Arbeit soll gerade dieser Frage nachgegangen werden und daneben erörtert werden, inwiefern die beiden Demokratieformen im Grundgesetz verwirklicht werden. 255 (S. 81). Institutionelle Unterschiede 78 Krause, HStR, III, § 35 Rn. 67 Böckenförde, HStR, II, §24 Rn. VI. dd) Kontrollfunktion Um die Unterschiede zwischen der direkten und der repräsentativen Demokratie vollumfänglichen zu erfassen, sind zunächst die politologischen Demokratietheorien zu berücksichtigen, die eine Systematisierung der offenkundig divergierenden Demokratieformen ermöglichen.35 Hierbei ist festzustellen, dass sich keine der beiden Demokratiemodelle in einer konkreten Demokratietheorie erschöpft.36 Vielmehr ergeben sie sich aus dem kumulativen Zusammenspiel mehrerer Demokratietheorien. (2) Organisatorisch-personelle Legitimation 1 (S. 40); Dreier, in: Dreier, GG, II, Art. 2. Repräsentative und direkte Demokratie? 73 III WRV Elemente der Volksgesetzgebung in Form von Volksbegehren mit möglicher Folge eines Volksentscheides vorgesehen. 20 Rn. ); Strenge, ZRP 1994, 271 (S. 272). Jahrhundert Eingang in die Verfassungen fand.17 Für die Verwirklichung der Demokratie im deutschen Grundgesetz hielt man lange Zeit die Ausgestaltungsformen der Demokratie in der Weimarer Reichsverfassung und die damit einhergegangenen Erfahrungen für bedeutend.18 Unter Zugrundelegung der Weimarer Reichsverfassung wird ersichtlich, dass das überwiegend repräsentative System in Form der parlamentarischen Demokratie durch direktdemokratische Elemente ergänzt wurde.19 Hierbei waren gem. Repräsentative und direkte Demokratie in der Weimarer RV Die Grundlagen der grundgesetzlichen Demokratie Die drei Grundtypen demokratischer Systeme. Inhaltliche Beschränkungen der Volksgesetzgebung 17 Stern, Staatsrecht I, §18 I (S.588); Sommermann, in: Mangoldt/Klein/Starck, GG, II, Art. Neben den theoretischen und institutionellen Unterschieden der beiden Verwirklichungsarten des Demokratieprinzips, sind vor allem empirisch-prozessuale Unterschiede zu verzeichnen, die im Folgenden dargestellt werden sollen. Volkssouveränität Die Fotografen der Agentur Ostkreuz erzählen in ihren Bildern Geschichten aus einem vergangenen Land – authentisch und ungeschönt. Auflage 2017, § 23. 28 Dreier, in: Dreier, GG, II, Art. I. Elemente der repräsentativen Demokratie 201 (S. 98). 32 Grzeszick, in: Maunz/Dürig, GG, III, Art. 117; Maurer, Staatsrecht I, §7 Rn. Der 18. Gemeindeversammlung gem. Parlament als Repräsentationsorgan Entstehung und Entwicklung der grundgesetzlichen Demokratie, C. Unterschiede zwischen repräsentativer und direkter Demokratie 96f.). 8 (S. ); Schiffers, Schlechte Weimarer Erfahrungen?, S.42f. 3. 93 Zippelius, Allgemeine Staatslehre, §23 (S. 155). 120. 95 Böckenförde, HStR, III, §34 Rn. 20 Rn. Grundsätzlich scheint diese Diskussion unter Zugrundelegung des offenen Wortlautes des Art. 39 (S. 49). ), Handbuch des Staatsrechts Band 3, 3. 73. b) Funktionen und Bedeutung für die repräsentative Demokratie Stellen Sie die Unterschiede zwischen diesen beiden Arte der Verwirklichung des demokratischen Prinzips dar und arbeiten Sie heraus, inwiefern Elemente der direkten und der repräsentativen Demokratie in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik verwirklicht werden. II. aa) Repräsentativorgan a) Parlamentswahlen als Element repräsentativer Demokratie In Deutschland hat das Volk durch Wahlen die Möglichkeit Vertreter zu wählen, welche dann die Meinung des Volkes vertreten. Volkskammer der DDR – Schule der (repräsentativen) Demokratie? - Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN 62; Böckenförde, HStR, III, §34 Rn. Direkte und repräsentative Demokratie Vor- und Nachteile? So gibt es zum Beispiel die direkte und die repräsentative Demokratie. 66 BVerfG NJW 1991, 159 (S. 160); Gröpl, Staatsrecht I, §6 Rn. 2. Die repräsentative Demokratie ist die Herrschaftsform in Deutschland und vielen anderen Demokratien. den Regierungschef. 55ff.). aa) Gesetzgebungskompetenz ; Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, § 6 Rn. 20 Rn. 60f. 74 Zippelius, Allgemeine Staatslehre, §23 (S. 162). 18 (S. 178); Grzeszick, in: Maunz/Dürig, GG, III, Art. 75. 6 Rux, Direkte Demokratie in Deutschland, S. 38; Maurer, Staatsrecht I, §7 Rn. 292f. Damit sind zugleich Merkmale der direkten wie der repräsentativen Demokratie angesprochen. Hierbei beschränkt sich die Entscheidungsbefugnis des Volkes lediglich auf eine personelle Entscheidung über die Besetzung des Repräsentativorgans, die sodann im Wege von periodisch widerkehrenden Wahlen zur Volksvertretung erfolgt,8 wohingegen die Entscheidungsmacht über künftige Sach- und Personalfragen den Organen übertragen wird.9, Der erste relevante demokratische (Stadt-)Staat entstand ca. Wie Sie dem Web-Tracking widersprechen können sowie weitere Informationen dazu finden Sie in unserer, (© picture-alliance/dpa, dpa-Zentralbild, Robert Michael). 9 Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, § 6 Rn. 20 (Demokratie) Rn. Isoliert vom Verfahren der Volksgesetzgebung bildet die Volksabstimmung (Volksentscheid) ein zentrales Merkmal der direkten Demokratie, da sie ein wesentliches Instrument zur Willensbekundung des Volkes und somit ein Mittel der Staatsgewaltausübung ist.48 Der Volksentscheid als eigenständiges Verfahren unterscheidet sich vom Volksentscheid als abschließendes Element des Volksgesetzgebungsverfahrens dadurch, dass ihm gerade nicht ein Gesetz, sondern vielmehr eine konkrete Sachfrage zu Grunde liegt.49, Neben den Abstimmungsinstitutionen bilden die Direktwahlen eine weitere wichtige Entscheidungsinstitution der direkten Demokratie, durch die das Volk Personalentscheidungen hinsichtlich der behördlichen Besetzung trifft.50 Im Wege dieser Direktwahlen besteht die Möglichkeit, die Amtsperioden zeitlich zu begrenzen.51, Darüber hinaus besteht in dem idealtypischen Modell der direkten Demokratie neben der unmittelbaren Behördenwahl die Möglichkeit, eine ständige Möglichkeit die gewählten Amtsträger abzuberufen und so einer Diskrepanz zwischen dem Volks- und Staatswillen entgegenzuwirken.52, Im Gegensatz zur institutionellen Ausgestaltung der direkten Demokratie, zeichnet sich die repräsentative Demokratie gerade dadurch aus, dass ihr ein Repräsentativorgan als zentrale Entscheidungsinstitution zu Grunde liegt.53, Welche Organe die Repräsentationseigenschaft besitzen, ist von dem jeweiligen Regierungssystem abhängig.54 Hierbei ist zwischen der parlamentarischen Demokratie und der Präsidialdemokratie zu unterscheiden.